Patientenname wurde am notfallmäßig unter oben beschriebenen Umständen auf unsere beschützend geführte Akutstation aufgenommen. Im Vorfeld der Aufnahme war er durch mehrere Faktoren, u.a. die Kündigung durch seinen Arbeitgeber, Schulden sowie einen Konflikt mit einer Freundin, akut belastet. Hieraufhin zeigte sich eine akute Belastungsreaktion (ICD-10: F43.0). Im Rahmen dessen hatte er Suizidgedanken entwickelt.
Der Patient war entlastet durch die stationäre Aufnahme und das haltgebende Behandlungssetting unserer Akutstation. Wir führten stabilisierende und entlastende verhaltenstherapeutisch aus-gerichtete Gespräch mit ihm. Darüber hinaus erfolgte eine sozialdienstliche Beratung. Eine Medikation wünschte er nicht.
Er distanzierte sich im Verlauf des stationären Aufenthaltes weiterhin glaubhaft von akuter Suizidalität, zeigte per-spektivisches Denken und wünschte seine Entlassung. Wir berieten ihn bezüglich ambulanter Hilfen und boten ihm eine Anbindung an unsere Psychiatrische Institutsambulanz an.
Am entließen wir ihn seinem Wunsch entsprechend in gebessertem Zustandsbild aus unserer stationären Behandlung und damit in Ihre geschätzte weitere Betreuung. Zum Zeitpunkt der Entlassung bestand kein Anhalt für eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung.
Es erfolgte keine/eine Medikation.