Hämatemesis / Hämatinerbrechen / Teerstuhl bei V.a. akute obere gastrointestinale Blutung und Mallory-Weiss-Läsion
- mit / ohne Kreislaufdysregulation / Nierenfunktionseinschränkung
- akute Blutungsanämie mit Hämoglobinwert von …g/dl bei Aufnahme
- Transfusion von xx Erythrozytenkonzentraten / FFP
- Hochdosierte parenterale Therapie mit Protononpumpeninhibitoren
- Notfall-Ösophagogastroduodenoskopie: xx
- Blutungslokaltion: gastroösophagealer Übergang
Epikrise / Zusammenfassung: Herr / Frau XX wurde am XX aufgrund blutigen Erbrechens und krampfartigen Oberbauchschmerzen stationär aufgenommen. Bei einem Hb von XX g/dl erfolgte die Gabe von insgesamt XX Erythrozytenkonzentraten sowie von XX FreshFrozenPlasma, hierunter kam es zum adäquaten Hb-Anstieg. Bei suffizienter oraler Antikoagulation mit NOAK/ Phenprocoumon und einem initalen Quick-Wert von XX % erfolgte außerdem die Gabe von XX IE PPSB / Pausierung der oralen Antikoagulation. Bei begleitender Kreislaufdysregulation / Nierenfunktionseinschränkung mit Kreatinin von xx mg/dl bei Aufnahme erfolgte die entsprechende Infusionsbehandlung mit NaCl / Pausierung der diuretischen Dauertherapie mit suffizienter Kreislaufstabilisierung / Verbesserung der Nierenfunktion mit adäquater Urinausscheidung. In der am XX durchgeführten Notfallgastroskopie zeigte sich als Blutungsquelle eine Mallory-Weiss-Läsion werden. Die Läsion wurde mittels Metall-Clips und Injektionstherapie versorgt. Nach Gabe von PPI und antiemetischer Therapie trat kein weiteres Erbrechen mehr auf. Unter Flüssigkeitstherapie und Schmerztherapie besserte sich der Zustand des Patienten / der Patientin. Die Kontrollgastroskopie vom XX zeigte die Mallory-Weiss-Läsionen in Abheilung ohne Blutungszeichen. Die entnommenen Biopsien auf Helicobacter pylori blieben negativ. Herr / Frau XX wurde eingehend darauf hingewiesen, auf eine NSAR-Einnahme zu verzichten. Darüberhinaus empfehlen wir den Wiedereinsatz der oralen Antikoagulation in xx Tagen. Der Kostaufbau gestaltete sich promblemlos, nach zunächst flüssiger / breiiger Kost konntes auch gut gekaute feste Speisen vertragen werden. Wir entlassen Herrn / Frau XX in einem deutlich gebesserten beschwerdefreien Allgemeinzustand in Ihre geschätzte ambulante Weiterbehandlung.